Kontraindikationen

Wann sollte ich mich nicht oder nur nach Absprache mit meinem Arzt hypnotisieren lassen?

Menschen mit Psychosen oder anderen schweren psychischen Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen oder erheblicher geistiger Behinderung sind in der Regel nicht in der Lage, in ausreichendem Maße mit dem Hypnosetherapeuten zu kooperieren; zwar könnten sie den Zustand der hypnotischen Trance mitunter erreichen, wären dann aber wahrscheinlich nicht in der Lage, die gegebenen Suggestionen angemessen zu verarbeiten.
Menschen mit kürzlich überstandenem Herzinfarkt oder Schlaganfall, mit Thrombose, Epilepsie oder schwerwiegende Erkrankungen des zentralen Nervensystems sollten vorab zwingend mit ihrem behandelnden Arzt den Einsatz von Hypnose als Therapiemethode abstimmen.

In sämtlichen o.g. Fällen ist auch von der Benutzung von Hypnoseanwendungen auf Bild- und Tonträgern dringend abzuraten.

Unter Berücksichtigung der Ausschlusskriterien ist Hypnose in der Regel gefahrlos anzuwenden. Komplikationen sind sehr selten. Am häufigsten noch passiert es, dass es während der Hypnose zu dramatischen/traumatischen Erinnerungen kommen kann, die das Bewusstsein bisher verdrängt hatte. Insbesondere bei Missbrauchsopfern kann das Hypnose-Setting mit der meist stark asymmetrischen Rollenverteilung das Gefühl der Ohnmacht des Patienten wecken, das gerade therapeutisch bearbeitet wird. Auch sieht sich der Hypnotisierte oftmals nicht in der Lage, zwischen Wirklichkeit, Erinnerungen und Fantasie zu unterscheiden. Aufgabe des Hypnotiseurs beziehungsweise des Therapeuten ist es in einer solchen Situation, zusammen mit der betroffenen Person die verschiedenen Vorstellungen deutlich voneinander abzugrenzen.

Bei einem abrupten Abbruch der Hypnose kann es zu leichten Kopfschmerzen oder Schwindel kommen. Da solche abrupten Abbrüche bei den Alltagstrancen durchaus die Regel, also alltäglich sind, kann man davon ausgehen, dass hier keine weiteren Risiken bestehen.

Die Gefahren der Hypnose

Auch wenn der Zustand der hypnotischen Trance genau so natürlich ist, wie der „normale“, bewusste Zustand, gibt es doch zumindest drei Aspekte, die vom Therapeuten oder Mental-Coach hinsichtlich gesundheitlicher Gefährdung oder falscher Verdächtigung berücksichtigt werden müssen:

  • Medizinische Kontraindikationen beim Klienten: Bei geistiger Behinderung, Persönlichkeitsstörungen, Psychosen oder anderen schweren psychischen Erkrankungen einerseits, bei schweren Herz- und Kreislauferkrankungen, Herzschwäche, vor kurzem überstandenem Herzinfarkt oder Schlaganfall, Thrombose-Gefährdung andererseits sollte sicherheitshalber nicht mit Hypnose gearbeitet werden. Zumindest müssen Gefährdung und Nutzen gründlich gegeneinander abgewogen werden; diese Entscheidung kann nur ein Arzt treffen.
  • Wirksamkeit: Werden offensichtlich ungünstige oder schädliche Suggestionen nicht angenommen, sieht es mit den nicht so offensichtlich schädlichen Suggestionen schon problematischer aus. Wer mit Suggestionen wie „Rauchen ist krebserregend und deshalb rauchst Du nie wieder!“ arbeitet, der übersieht, dass der erste Teil dieser Suggestion spätestens dann kritisch zu betrachten ist, wenn der Klient doch irgendwann wieder zur Zigarette greift. Vor diesem Hintergrund sollte man sich nur bei professionell ausgebildeten Therapeuten in Behandlung begeben. Auch Selbsthypnose lernt man deswegen besser beim Therapeuten in Einzelsitzungen oder im Seminar anstatt aus Büchern.
  • Fehlinterpretation von Erinnertem: Möchte man beispielsweise einen vergessenen PIN-Code, eine Telefonnummer oder ein Nummernschild wieder erinnern, ist es relativ einfach, den Klienten in Hypnose dahin zurückzuführen, wo er diese Information noch zur Verfügung hatte. Solche Erinnerungen sind fast immer unverfälscht, da es für das Unbewusste kaum Gründe geben dürfte, diese Erinnerung zu modifizieren. Anders sieht es hingegen aus, möchte man stressbeladene Situationen erinnern oder den Ursachen für in der Gegenwart bestehende Probleme in der Vergangenheit auf die Spur kommen. Hier kommt es häufig zu Übertragungen, also einer Vermischung von tatsächlicher Erinnerung mit – oft unbewusst vorhandenen – Gefühlen, Erwartungen, Träumen, Wünschen oder Befürchtungen. Wir sehen es als unbedingte Verpflichtung eines Hypnosetherapeuten an, den Klienten hierzu gründlich aufzuklären und ggfls. von einer regressiven Arbeit Abstand zu nehmen, um fälschliche Schuldzuweisungen oder Verdächtigungen zu verhindern.

Die Kontraindikationen im Einzelnen

Bei Klienten mit einem kürzlich erlittenen Herzinfarkt oder Schlaganfall bestehen beim Einsatz von Hypnose ähnliche Risiken wie bei Thrombose-Patienten. Durch eine Weitung der Blutgefäße könnte sich ein Gerinnsel lösen und eine lebensbedrohliche Embolie verursachen.

Die Hypnose sollte deshalb erst angewandt werden, wenn der behandelnde Facharzt eine mögliche Tiefenentspannung als unbedenklich ansieht (in der Regel 3 Tage bis 6 Wochen nach dem Herzinfarkt / Schlaganfall). Anschließend kann die Hypnose sehr nützlich für die Betroffenen sein, z.B. in der Reha, zur Regeneration oder zur weiteren Anfallsprophylaxe.

Bei endogenen Depressionen, die sich von den reaktiven Depressionen, die aufgrund belastender Lebensumstände entstehen, in ihrer neurologischen Funktionsweise stark unterscheiden, sollte Hypnose nicht oder nur mit besonderer Vorsicht angewendet werden. Da bei diesen Depressionen bestimmte Hirnbereiche unteraktiviert sind und die hypnotische Trance zu einer Art „Beruhigung“ verschiedener Gehirnaktivitäten führt, kann es im ungünstigsten Fall dazu führen, dass die Hypnose – völlig unabhängig von den gegebenen Suggestionen oder hypnotischen Interaktionen – bewirkt, dass die unteraktivierten Areale des Depressiven noch weiter heruntergefahren werden.

Beim gesunden bzw. nicht endogen depressiven Menschen arbeitet das Gehirn nach der Hypnose wieder im normalen Wachzustand. Beim endogen Depressiven kann es aber sein, dass die unteraktivierten Areale, die für die Depression verantwortlich sind, hierzu nicht mehr in der Lage sind und somit im Anschluss an die hypnotische Trance in ihrer Aktivität noch geminderter sind als zuvor. Das könnte bedeuten, dass der Klient nach der Hypnose noch depressiver ist als zuvor.

Reaktive Depressionen hingegen können, weil sie eben nicht auf einer cerebralen Dysfunktion basieren, häufig sehr gut mit Hypnose behandelt werden.

Die Beurteilung, ob eine Depression nun endogen oder reaktiv ist, sollte in jedem Fall von einem Psychotherapeuten oder Psychiater vorgenommen werden.

Obwohl die Hypnose sich unter bestimmten Umständen sehr positiv auf den Verlauf einer Epilepsie auswirken kann, besteht dennoch das Risiko, damit einen Anfall zu provozieren oder bei falschem Einsatz die Anfallshäufigkeit zu erhöhen.

Deshalb sollte die Hypnose bei Epilepsie-Patienten nur eingesetzt werden, wenn eine adäquate medizinische Überwachung und Versorgung gewährleistet ist (z.B. im klinischen Umfeld unter der Leitung eines Facharztes). In einer ambulanten Praxis wird die Hypnose von Epilepsie-Patienten als zu riskant angesehen.

Hypnose ist zur Behandlung von Suchterkrankungen nur bedingt geeignet. Bei stoffgebundenen Süchten liegt der Grund vor allem in der Rückfallprophylaxe nach Entzug, der auf klassischem Weg z.B. in einer Entzugsklinik stattfinden sollte. Die Hypnose ist für den Entzug nicht optimal geeignet, da Drogen, Medikamente und Alkohol die Gehirnfunktionen stark beeinflussen können und eine klassische Therapie mit Hypnose bei vielen Suchtpatienten nicht möglich ist. Durch den Drogen- oder Alkoholeinfluss kann der Klient/Patient den nötigen Trancezustand nicht erreichen oder den Rapport nicht aufrechterhalten.

Ist der Entzug bereits durchgeführt und der Patient „clean“, kann die Hypnose dabei helfen, Entzugserscheinungen zu mildern, den Willen zu stärken und den Übergang in ein suchtfreies Leben besser zu bewältigen.

Eine Ausnahme hierbei sind nicht stoffgebundene Süchte wie z.B. die Spielsucht, die Kaufsucht oder die Computerspielsucht, bei denen das Gehirn nicht von extern zugeführten Stoffen beeinflusst ist. Sie sind durch Hypnose teils sehr gut behandelbar.

Ebenso ist die Raucherentwöhnung eine Ausnahme, da das Nikotin sich nicht auf die Trancefähigkeit des Klienten auswirkt und er somit behandelbar bleibt.

Aufgrund der Funktionsstörungen im Gehirn geistig behinderter Menschen und der dadurch veränderten Abläufe im Inneren ist die Wirkung der Hypnose zumeist nicht oder nur sehr schwer kalkulierbar. Entspannung könnte in Aggression umschlagen, Phantasiereisen könnten zum Horrortrip werden, klassische Anwendungen könnten eine ganz andere Wirkung verursachen als sie eigentlich sollten.

Von der Behandlung von Psychosen mit Hypnose in einer ambulanten Praxis wird grundsätzlich abgeraten, da die Wirkung der Hypnose bei Psychotikern nur schwer abschätzbar ist und im Zweifel eine Verschlechterung des Zustandes des Klienten möglich ist. Hypnose wird hin und wieder von Spezialisten in einem klinischen Umfeld unter Aufsicht eines Facharztes durchgeführt.

Anzumerken ist auch, dass bei Psychosen durch den Einsatz von Hypnose lediglich eine Linderung, nicht aber eine Heilung zu erwarten ist.

Eine ganze Reihe von Hypnosetherapeuten haben in den vergangenen Jahrzehnten versucht, die Hypnose zur Behandlung von Persönlichkeitsstörungen zu nutzen. Dabei zeigte sich, dass die Hypnose bei Persönlichkeitsstörungen nahezu wirkungslos und kaum eine Verbesserung der Situation des Klienten zu erwarten ist.

Es ist zwar in der Regel auch keine Verschlechterung zu erwarten, aber allein vor der Tatsache, dass keine Verbesserung zu erwarten ist, sehen wir von einer Hypnose-Therapie ab.

Wenn das zentrale Nervensystem aufgrund einer Erkrankung oder einer Schädigung durch einen Unfall gestört ist, kann es zu einer fehlerhaften Weitergabe von Informationen aus dem Gehirn in den Körper oder umgekehrt kommen. Dies kann zu unerwünschten Nebenwirkungen führen, deren Art und Ausmaß vorab kaum absehbar sind. Hypnose sollte bei Erkrankungen des Zentralen Nervensystems also nur in einem entsprechend geeigneten Umfeld (Klinik / Facharztpraxis) durchgeführt werden, wobei Nutzen und Risiken intensiv abzuwägen sind.
Hier darf überhaupt nicht mit Hypnose gearbeitet werden.