Kontraindikationen
Wann sollte ich mich nicht oder nur nach Absprache mit meinem Arzt hypnotisieren lassen?
Menschen mit Psychosen oder anderen schweren psychischen Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen oder erheblicher geistiger Behinderung sind in der Regel nicht in der Lage, in ausreichendem Maße mit dem Hypnosetherapeuten zu kooperieren; zwar könnten sie den Zustand der hypnotischen Trance mitunter erreichen, wären dann aber wahrscheinlich nicht in der Lage, die gegebenen Suggestionen angemessen zu verarbeiten.
Menschen mit kürzlich überstandenem Herzinfarkt oder Schlaganfall, mit Thrombose, Epilepsie oder schwerwiegende Erkrankungen des zentralen Nervensystems sollten vorab zwingend mit ihrem behandelnden Arzt den Einsatz von Hypnose als Therapiemethode abstimmen.
In sämtlichen o.g. Fällen ist auch von der Benutzung von Hypnoseanwendungen auf Bild- und Tonträgern dringend abzuraten.
Unter Berücksichtigung der Ausschlusskriterien ist Hypnose in der Regel gefahrlos anzuwenden. Komplikationen sind sehr selten. Am häufigsten noch passiert es, dass es während der Hypnose zu dramatischen/traumatischen Erinnerungen kommen kann, die das Bewusstsein bisher verdrängt hatte. Insbesondere bei Missbrauchsopfern kann das Hypnose-Setting mit der meist stark asymmetrischen Rollenverteilung das Gefühl der Ohnmacht des Patienten wecken, das gerade therapeutisch bearbeitet wird. Auch sieht sich der Hypnotisierte oftmals nicht in der Lage, zwischen Wirklichkeit, Erinnerungen und Fantasie zu unterscheiden. Aufgabe des Hypnotiseurs beziehungsweise des Therapeuten ist es in einer solchen Situation, zusammen mit der betroffenen Person die verschiedenen Vorstellungen deutlich voneinander abzugrenzen.
Bei einem abrupten Abbruch der Hypnose kann es zu leichten Kopfschmerzen oder Schwindel kommen. Da solche abrupten Abbrüche bei den Alltagstrancen durchaus die Regel, also alltäglich sind, kann man davon ausgehen, dass hier keine weiteren Risiken bestehen.
Die Gefahren der Hypnose
Auch wenn der Zustand der hypnotischen Trance genau so natürlich ist, wie der „normale“, bewusste Zustand, gibt es doch zumindest drei Aspekte, die vom Therapeuten oder Mental-Coach hinsichtlich gesundheitlicher Gefährdung oder falscher Verdächtigung berücksichtigt werden müssen:
- Medizinische Kontraindikationen beim Klienten: Bei geistiger Behinderung, Persönlichkeitsstörungen, Psychosen oder anderen schweren psychischen Erkrankungen einerseits, bei schweren Herz- und Kreislauferkrankungen, Herzschwäche, vor kurzem überstandenem Herzinfarkt oder Schlaganfall, Thrombose-Gefährdung andererseits sollte sicherheitshalber nicht mit Hypnose gearbeitet werden. Zumindest müssen Gefährdung und Nutzen gründlich gegeneinander abgewogen werden; diese Entscheidung kann nur ein Arzt treffen.
- Wirksamkeit: Werden offensichtlich ungünstige oder schädliche Suggestionen nicht angenommen, sieht es mit den nicht so offensichtlich schädlichen Suggestionen schon problematischer aus. Wer mit Suggestionen wie „Rauchen ist krebserregend und deshalb rauchst Du nie wieder!“ arbeitet, der übersieht, dass der erste Teil dieser Suggestion spätestens dann kritisch zu betrachten ist, wenn der Klient doch irgendwann wieder zur Zigarette greift. Vor diesem Hintergrund sollte man sich nur bei professionell ausgebildeten Therapeuten in Behandlung begeben. Auch Selbsthypnose lernt man deswegen besser beim Therapeuten in Einzelsitzungen oder im Seminar anstatt aus Büchern.
- Fehlinterpretation von Erinnertem: Möchte man beispielsweise einen vergessenen PIN-Code, eine Telefonnummer oder ein Nummernschild wieder erinnern, ist es relativ einfach, den Klienten in Hypnose dahin zurückzuführen, wo er diese Information noch zur Verfügung hatte. Solche Erinnerungen sind fast immer unverfälscht, da es für das Unbewusste kaum Gründe geben dürfte, diese Erinnerung zu modifizieren. Anders sieht es hingegen aus, möchte man stressbeladene Situationen erinnern oder den Ursachen für in der Gegenwart bestehende Probleme in der Vergangenheit auf die Spur kommen. Hier kommt es häufig zu Übertragungen, also einer Vermischung von tatsächlicher Erinnerung mit – oft unbewusst vorhandenen – Gefühlen, Erwartungen, Träumen, Wünschen oder Befürchtungen. Wir sehen es als unbedingte Verpflichtung eines Hypnosetherapeuten an, den Klienten hierzu gründlich aufzuklären und ggfls. von einer regressiven Arbeit Abstand zu nehmen, um fälschliche Schuldzuweisungen oder Verdächtigungen zu verhindern.